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Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament

Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates

Medienmitteilung

Die neue Legislatur bringt eine Wende

Zum Auftakt ihrer zweitägigen Sitzung nahm die Kommission Stellung zu den Differenzen beim Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen (GUMG) und zu einer parlamentarischen Initiative, welche die Aufhebung des Verbotes der Präimplantationsdiagnostik zum Ziele hat. Im September des vergangenen Jahres, im Rahmen der ersten Beratung des GUMG, hatte es die WBK abgelehnt, das Verbot der Präimplantationsdiagnostik zu lockern. In der neuen Legislatur hat sich nun das Blatt gewendet.

Nachdem der Ständerat in der Sommersession das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen ( 02.065 ) behandelt hat, sind die Differenzen nun in der WBK-N behandelt worden. Ausser bei den Beratungsstellen in Art. 15 bis 17 folgte die Kommission allen Anträgen des Ständerates. Dagegen hielt sie mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen daran fest, dass die Kantone nicht nur für Informationsstellen sondern auch für Beratungsstellen zu sorgen haben. Hinsichtlich dieser Beratungsstellen wurde der Unterschied zwischen der genetischen Beratung durch die Mediziner und einer allgemeinen Beratung zu genetischen Tests betont. Letztere soll im Rahmen der bekannten Schwangerschaftsberatung angeboten werden und begründet keinerlei Anspruch auf eine psycho-soziale Therapie. Angesichts der Bedenken verschiedener Kommissionsmitglieder wurde beteuert, dass so die Kosten für die Kantone nicht erhöht werden sollten.

Die Kommission beriet die parlamentarische Initiative Gutzwiller ( 04.423 ), die die Präimplantationsdiagnostik (PID) unter gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen ermöglichen sollte. In der Debatte wurde auf die Entstehungsgeschichte von Art. 5 Abs. 3 des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) hingewiesen, der die PID verbietet. Dieses Verbot war vor rund sechs Jahren in knappen Abstimmungen zustande gekommen und als Reaktion auf die Forderungen in der Volksinitiative für menschenwürdige Fortpflanzung formuliert worden. Die damalige Regelung sollte daher nicht leichtfertig abgeändert werden. Im September 2003 hatte es die WBK in ihrer damaligen Besetzung denn auch deutlich abgelehnt, diese Frage wieder aufzugreifen. Andererseits wird es von vielen nach wie vor als stossend empfunden, dass die Pränataldiagnostik mit anschliessender Abtreibung erlaubt, die PID dagegen verboten ist. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung anerkannte die Kommission einen grundsätzlichen Regelungsbedarf. Sie entschied sich aber mit 18 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltung dafür, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, eine Regelung vorzulegen, welche die PID ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt. Die Kommission war sich einig darin, dass diese Rahmenbedingungen strikte gefasst werden müssen. Der Weg der parlamentarischen Initiative soll nicht weiterverfolgt werden.

Der Entscheid zum „Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim internationalen Transport" ( 04.038 ) wurde vertagt. Es wird daher nicht in der Herbstsession des Nationalrats behandelt werden. Hinterfragt wurde vor allem, dass der Geltungsbereich des Abkommens die EU-Länder in Artikel 1 explizit ausnimmt, weil dort die einschlägigen EU-Richtlinien vorbehalten bleiben. Umstritten war in der Kommission, ob unter diesen Umständen das Abkommen ratifiziert werden soll und welche Signale gegenüber der EU gesetzt werden sollen. Die Kommission will einen Einblick in die parallelen EU-Richtlinien nehmen, bevor sie zur Ratifizierung Stellung nimmt.

Ferner liess sich die Kommission über die Absichten der Verwaltung hinsichtlich der Hochschullandschaft 2008 informieren. Da das Universitätsförderungsgesetz 2007 ausläuft, muss für 2008 ein Bundesgesetz für die Hochschulen vorliegen. Nach wie vor steht die Frage im Raum, ob allenfalls ein Hochschulartikel in der Verfassung nötig ist. Auf der Grundlage der parlamentarischen Initiative Zbinden ( 97.419 ) sind gegenwärtig die Revisionsvorschläge für einen gesamtschweizerischen Bildungsraum in der Vernehmlassung. Dieses Thema wird in Zukunft wiederholt Bestandteil der Traktanden der WBK bilden.

Zwischen Tierschutz und Hochschulpolitik hat die Kommission eine Deutschstunde eingeschoben: Zur Diskussion stand die Petition mit dem Titel „Rechtswissenschafter für die bewährte Rechtschreibung" (04-02) mit der gefordert wird, zur alten Rechtschreibenorm zurückzukehren. Den Stein des Anstosses auch in der aktuellen Debatte bilden hauptsächlich die Wortbildungsmechanismen im Zusammenhang mit der Getrennt- und Zusammenschreibung. Die Kommission kommt nach der Sichtung der Kritikpunkte zur Überzeugung, dass eine Lösung, bei der dieser Bereich des Reformprojektes angepasst würde, wohl mehrheitsfähig wäre. Sie erachtet es als selbstverständlich, dass die Schweiz keine Sonderlösung anstreben, sondern mit ihrer Delegation in der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe für deutsche Rechtschreibung auf einen Konsens in Form der im Bereich der Wortbildungsmechanismen angepassten Reformnorm hinwirken sollte. Die Kommission hat mit 18 gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Petition keine Folge zu geben. Dies bedeutet, dass die Kommission auf einen Auftrag an den Bundesrat zu einer Rücknahme der Reform verzichtet.

Bern, 6. September 2004
Parlamentsdienste

Original: www.parlament.ch/homepage/mm-medienmitteilung.htm?m_id=2004-09-06_052_01